Stoffe in Erzeugnisse (Gegenstände)
Im EWR ansässige Kunden (Importeure) von Schweizer Firmen müssen die mit REACH verbundenen Pflichten wahrnehmen, soweit nicht ein Alleinvertreter diese Pflichten übernimmt.
Im EWR ansässige Kunden (Importeure) von Schweizer Firmen müssen die mit REACH verbundenen Pflichten wahrnehmen, soweit nicht ein Alleinvertreter diese Pflichten übernimmt.