Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die zuständige Zulassungsstelle für Desinfektionsmittel
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die Ämter, bei denen die Desinfektionsmittel in der Schweiz zugelassen werden müssen.
* TSV = Tierseuchenverordnung, BLV = Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
1) Je nach Anpreisung des Produktes, eine Zulassung als Tierarzneimittel wird notwendig.
2) Keine Zulassung, CE-Kennzeichnung nach Konformitätsbewertung, Swissmedic verantwortlich für Marktüberwachung.