Vereinfachung des Verfahrens zur Meldung von Zubereitungen
Um die Meldung von Zubereitungen ist es seit dem 1.7.2015 nicht mehr notwendig, die Einstufung jedes Bestandteils zu melden.
Um die Meldung von Zubereitungen ist es seit dem 1.7.2015 nicht mehr notwendig, die Einstufung jedes Bestandteils zu melden.