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Gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien
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Veröffentlicht am 18. Juli 2019
Wenn eine EU-Autorisierung, auf die in der Schweiz im Sinne von Anhang 1.17 Ziff. 2 Abs. 2 Bezug genommen wird, von der ECHA widerrufen wird, wie werden die Schweizer Anwender darüber informiert?