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Veröffentlicht am 31. Januar 2024

Zulassung von Biozidprodukten für die Trinkwasserdesinfektion in der Schweiz

Die europäische Biozidprodukteverordnung (BPR) gibt den einzelnen Mitgliedsstaaten im Art. 2 (7) die Möglichkeit, gewisse Biozidprodukte/Wirkstoffe für die Trinkwasserdesinfektion auf nationaler Ebene zu verbieten oder deren Verwendung einzuschränken.