Zulassung ZN für In-situ-Systeme
In-situ erzeugte Wirkstoffe sowie ihre Vorläufer gelten als Biozidprodukte und unterliegen der Zulassungspflicht.
In-situ erzeugte Wirkstoffe sowie ihre Vorläufer gelten als Biozidprodukte und unterliegen der Zulassungspflicht.