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Published on 29 January 2025

Test Biozidprodukt - medium - ohne Farbe

Biozidprodukte dürfen nur in Verkehr gebracht, gewerblich und beruflich verwendet werden, wenn sie gemäss Biozidprodukteverordnung (VBP, SR 813.12) zugelassen, mitgeteilt oder anerkannt sind. Bei den Biozidprodukten obliegt die Verantwortung für das Inverkehrbringen der Zulassungsinhaberin.