Sicherheitsdatenblatt (SDB)

Das Sicherheitsdatenblatt beinhaltet wichtige Informationen zu Gefahren, Schutzmassnahmen, Vorgehen bei Unfällen, etc. zum betreffenden chemischen Produkt. Dessen Abgabe ist im gewerblich-beruflichen Bereich obligatorisch.

  • Das SDB beinhaltet Informationen zu möglichen Gefahren des Produkts und gibt Anweisungen zum richtigen Umgang, zu den geeigneten Schutzmassnahmen, zur Lagerung, zum Transport und zur Entsorgung sowie zum Vorgehen im Unglücksfall.
  • Verantwortlich für den korrekten Umgang mit chemischen Produkten im Betrieb ist der Arbeitgebende. Er kann sich von dafür eingesetzten Arbeitnehmenden (Sicherheitsbeauftragte und Vorgesetzte) unterstützen lassen. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Arbeitnehmenden über die korrekte Arbeit mit chemischen Produkten informiert und im richtigen Umgang angeleitet werden. Für Produkte mit gefährlichen Inhaltsstoffen ist die Übermittlung eines Sicherheitsdatenblatts obligatorisch.
  • Verantwortlich für die Erstellung des SDB ist der Hersteller des Produkts. In der Schweiz gilt ein allfälliger Importeur als der verantwortliche Hersteller. Für die Abgabe sind alle Verkäufer (Händler) entlang der Lieferkette verantwortlich. Sicherheitsdatenblätter werden europaweit angewendet – das schweizerische SDB und das europäische SDB sind prinzipiell identisch. Wie in jedem anderen Land auch müssen die landesspezifischen Angaben der Schweiz ergänzt werden. Dazu gehören der verantwortliche Hersteller/Importeur, die schweizerische Notfallauskunft, allfällige spezifische schweizerische Grenzwerte (siehe SUVA), Einschränkungen wie Mutter- und Jugendschutz oder andere Informationen gemäss schweizerischen Rechtsvorschriften.
    Die Anpassung kann entweder in den Abschnitten 1, 7, 8, 13 und 15 des SDB erfolgen oder als Deckblatt.

Die Wegleitung „Das Sicherheitsdatenblatt in der Schweiz"  beschreibt wie das Sicherheitsdatenblatt für die Schweiz erstellt bzw. angepasst werden muss.

Die Anhänge 1 und 2 dieser Wegleitung sollen eine praktische Anleitung geben für die Erstellung bzw. Anpassung von Sicherheitsdatenblättern, die in der Schweiz übermittelt werden müssen.

Letzte Änderung 06.06.2023

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