Informationsmaterialien und Wegleitungen zum Chemikalienrecht

Die Wegleitung «Alte und neue Stoffe in der Schweiz» beschriebt, wie alte und neue Stoffe seit dem 1. Mai 2022 definiert sind und wie man herausfinden kann, ob es sich bei einem bestimmten Stoff um einen alten oder neuen Stoff handelt. Alte Stoffe dürfen nach Vornahme der Selbstkontrolle in Verkehr gebracht werden, wohingegen neue Stoffe vorgängig angemeldet werden müssen.
Für Stoffe, die bereits vor dem 1. Mai 2022 in Verkehr gebracht wurden und neu der Anmeldepflicht unterliegen, werden die Übergangsregelungen beschrieben.


In Anbetracht der Komplexität der Rechtsvorschriften, werden einige Bestimmungen im Rahmen detaillierter, spezifischer Interpretationen erläutert, um deren Umsetzung zu erleichtern.

Die Auslegung der Rechtsvorschriften in Bezug auf bestimmte, spezifische Sachverhalte ist in Informationsblättern beschrieben.

Infoblätter


Die Interpretationshilfe zur Chemikalienverordnung (ChemV) erläutert die Bedeutung jeden Artikels.


Die Anforderungen für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung werden in der ChemV durch eine Reihe von Verweisen auf die CLP-Verordnung festgelegt. Die "Swiss CLP"-Wegleitung erklärt die Anwendung der CLP-Verordnung in der Schweiz und zeigt auf welche Vorschriften nicht von der CLP-Verordnung übernommen wurden.


Die Anforderungen an die Erstellung und den Inhalt des Sicherheitsdatenblatts (SDB) werden in der ChemV mittels Verweis auf die REACH-Verordnung festgelegt. Die Wegleitung erläutert den Inhalt des SDB in der Schweiz.


Die ChemV definiert die Bedingungen des Inverkehrbringens neuer Stoffe. Eine Wegleitung erklärt das Verfahren im Detail.  


Die folgende Wegleitung erklärt das Verfahren zur Meldung von Zubereitungen und alten Stoffen nach ChemV.


Die Werbung für Chemikalien ist an bestimmte Anforderungen geknüpft, die in der ChemV festgelegt sind. Eine Wegleitung enthält Einzelheiten dazu.


Es gibt verschiedene Zulassungsarten für Biozidprodukte. Die Regeln dafür sind in der VBP festgelegt. In der Wegleitung sind Einzelheiten zu den Zulassungsarten sowie zu den Verfahren beschrieben.

Zulassung Biozidprodukt


Das "Cassis-de-Dijon"-Prinzip ist im Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) festgelegt. Es findet auch Anwendung auf das Inverkehrbringen bestimmter Chemikalien.

"Cassis-de-Dijon"


Die Verwendung alternativer Methoden zur Bestimmung der Einstufung reizender oder ätzender Eigenschaften von Stoffen oder Zubereitungen.

Testmethoden


Wasch- und Reinigungsmittel gehören zu den am meisten verbreiteten Chemikalien im Haushalt. Eine korrekte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung dieser Produkte ist deshalb besonders wichtig.

Wasch- und Reinigungsmittel

Letzte Änderung 10.07.2019

Zum Seitenanfang