Aktuell
Hier finden Sie wichtige Informationen und Änderungen zur Chemikaliengesetzgebung.
06.11.2025: REACH, EU: Kandidatenliste um einen besonders besorgniserregenden Stoff erweitert
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat der Kandidatenliste folgenden besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) hinzugefügt:
Name | EC Nr., Listennr. | CAS Nr. |
|---|---|---|
1,1'-(ethane-1,2-diyl)bis[pentabromobenzene] (DBDPE) | 284-366-9 | 84852-53-9 |
Wenn ein Erzeugnis mehr als 0.1% SVHC enthält, muss der Lieferant Abnehmer und Verbraucher informieren. Weiterführende Informationen auf der Seite «Stoffe in Erzeugnissen (Gegenständen)» des REACH-Helpdesks.
https://www.anmeldestelle.admin.ch/de/stoffe-in-erzeugnisse-gegenstaende
Auch in der Schweiz muss der Lieferant Abnehmer und Verbraucher informieren, wenn ein Gegenstand mehr als 0.1% eines Stoffes in Anhang 3 ChemV enthält.
https://www.anmeldestelle.admin.ch/de/gegenstaende
14.08.2025: Gebühren für Biozide steigen mit der Inflation
Die Europäische Kommission hat die überarbeitete Verordnung über die Gebühren für Biozide verabschiedet, um der Inflation Rechnung zu tragen. Die Standardgebühren für Unternehmen im Zusammenhang mit der Zulassung von Wirkstoffen, Unionszulassungen und anderen Aufgaben, wie z. B. der Prüfung der technischen Gleichwertigkeit, werden um 19,5 % erhöht.
Der Anstieg der Gebühren um 19,5 % entspricht der durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate in Europa zwischen 2021 und 2023 und ist die erste Gebührenanpassung seit Inkrafttreten der Biozid-Verordnung im Jahr 2013.
Die Gebühren sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1490 der Kommission aufgeführt (siehe Link unten).
Die aktualisierten Gebühren gelten ab dem 14. August 2025.
- Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1490 http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1490/oj
- ECHA news https://echa.europa.eu/-/biocides-fees-increase-with-inflation
10.12.2024: Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der adulten Tigermücke sowie Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse
Die Allgemeinverfügung der Anmeldestelle über die Zulassung von Biozidprodukten zur Bekämpfung der Tigermücke vom. 1. Mai 2024 wird bis am 30. November 2025 verlängert.
BBl 2024 2430 - Allgemeinverfügung der Anmeldest... | Fedlex
Und die Allgemeinverfügung über die Zulassung von Biozidprodukten zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse vom. 11. April 2024 wird bis am 30. November 2025 verlängert.
BBl 2024 2407 - Allgemeinverfügung der Anmeldest... | Fedlex
30.11.2023: Silberpatrone, Silberstab und ähnliche Mittel für die Desinfektion von Badewasser (Spa, Whirlpool, usw.)
Um was geht es?
Für die Wasserdesinfektion von Spa und Whirlpools werden oft auch Silberstäbe angeboten und eingesetzt. Sie wirken wie Desinfektionsmittel und fallen deswegen unter die Biozidprodukteverordnung1. Damit diese in der Schweiz legal verkauft werden können, müssen sie durch die Behörden zugelassen sein.
Was sind Silberstäbe?
Silberstäbe sind Gegenstände, die wie eine grosse Spritze aussehen. Sie werden in den Hohlraum des Whirlpools/Spas eingesetzt, damit das Badewasser desinfiziert wird. Die Kartuschen enthalten kolloidales Silber, das gegen Algen und Bakterien wirkt.
Typische Anpreisungen sind:
- Mineralreiniger für den Whirlpool
- Desinfektionsmittel für SPA-Wasser
- Mit Spurenelementen aus Silber
- Auf Silberionenbasis
- Wirkung wie ein Permanent-Algizid, Bakterizid
- Ohne Chlor oder Brom -> keine brennenden Augen und Hautreizungen
- Verbessert die Wasserqualität
- kann für jeden Filter verwendet werden
- in den Filterhohlraum des Whirlpools einsetzen
Rechtliche Pflichten - Zulassung
Der Hersteller oder der Importeur muss ein Gesuch um Zulassung bei der Anmeldestelle Chemikalien2 einreichen. Eine Zulassung gilt ausschliesslich für eine Firma. Ein zugelassenes Produkt trägt eine Zulassungsnummer (CHxxxx, mit xxxx=Zahlen und Buchstaben) und den Namen, die Adresse und die Telefonnummer der Zulassungsinhaberin.
Zulassungen
Alle nötigen Informationen zum Gesuch und Zugang zum elektronischen Produktregister befinden sich unter Gesuch um Zulassung ZN
1 VBP – RS 813.12
2 http://www.rpc.admin.ch
22.03.2023: Merkblatt zu Fluoralkylsilanol-Verbindungen
Der Umgang mit Fluoralkylsilanol-Verbindungen kann zu akuten Gesundheitsschädigungen von Arbeitnehmenden führen.2022 gab es einige Hospitalisierungen nach Arbeiten mit Fluoralkylsilanol-Verbindungen. Solche Arbeitsunfälle sollen zukünftig vermieden werden können. Aus diesem Grund hat das SECO in enger Zusammenarbeit mit der SUVA ein Merkblatt erstellt.