Erläuterungen zur rechtlichen Situation der Desinfektionsmittel
Der Verwendungszweck des Desinfektionsmittels ist grundsätzlich ausschlaggebend für die Bestimmung des Gesetzes, dem es unterstellt ist. Ebenfalls massgebend ist der Verwendungszweck für die Wahl der Behörde, bei der die Anmeldung zu erfolgen hat.