Gesuch um Unionszulassung
Die europäische Biozidprodukteregulierung (BPR)1 ermöglicht es mit dem neuen Verfahren der Unionszulassung, dass ein Biozidprodukt für den gesamten EWR-Markt (plus Schweiz)2 zugelassen werden kann, ohne dass in den einzelnen Staaten ein Gesuch um nationale Zulassung bzw. Anerkennung gestellt werden muss.