Schritt 1 — Firmendaten
In diesem Schritt sehen Sie die Angaben zu Ihrer Firma (Melderin) und können optional eine sachkundige Person hinterlegen. Die Firmendaten sind automatisch erfasst und nicht editierbar; hier erfahren Sie, was die einzelnen Angaben bedeuten und wie Sie vorgehen, falls eine Korrektur nötig ist.
Melderin
- Pflicht feld: Automatisch erfasst
- Öffentlich: Ja
Was ist das? Es handelt sich hierbei um die Herstellerin im Sinne der Chemikalienverordnung (Definition Herstellerin), im weiteren Kontext Meldefirma genannt.
Wo finde ich die Information? Die Firmendaten stammen entweder aus dem UID-Register (bei verknüpften Firmen) oder wurden bei der Ersterfassung manuell durch die User eingetragen (siehe unten).
Wie trage ich es ein? Dieses Feld wird nicht manuell durch die Meldefirma erfasst. Es basiert auf der UID-Verknüpfung oder einer manuellen Ersterfassung — siehe «Änderungen/Mutationen» für die beiden Fälle.
Sachkundige Person
- Pflicht feld: Nein
- Öffentlich: Nein
Was ist das? Kontaktperson bei etwaigen Rückfragen (z. B. zu Zusammensetzung, Toxikologie, Mengen). Verwenden Sie entweder die im Sicherheitsdatenblatt (SDB) aufgeführte sachkundige Person oder eine andere qualifizierte Person. Es kann nur eine Person ausgewählt werden.
Wo finde ich die Information? Im SDB, Abschnitt 1.3, oder als eigene Angabe einer anderen qualifizierten Person.
Wie trage ich es ein? Klicken Sie auf «Hinzufügen», um eine bereits erfasste sachkundige Person zu suchen, oder erstellen Sie eine neue über «Kontakt hinzufügen». Wählen Sie die gewünschte Person aus. Die Personeneinträge sind für jede neue Zubereitung freigeschaltet und auswählbar.
Inhaltsverzeichnis
📌 MERKEN Alle Änderungen der Angaben (gemäss Art. 49 und 50 ChemV) müssen innerhalb von 3 Monaten gemeldet werden.
🔗 NÜTZLICHE LINKS
Definition Herstellerin UID-Register ZEFIX — [Link folgt] Sachkundige Person — Merkblatt Kantone (chemsuisse) — [Link folgt] Anmeldestelle Chemikalien: cheminfo@bag.admin.ch