Schritt 2 — Produktidentifikatoren
In diesem Schritt erfassen Sie die Namen, unter denen Ihr Produkt vermarktet wird, sowie optional firmeninterne Nummern zur leichteren Identifikation. Der Handelsname ist dabei das zentrale Feld: Er muss exakt mit Etikett und Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen.
Handelsname
- Status: Pflichtfeld
- Öffentlich: Ja
Was ist das? In diesem Feld ist die Eingabe des Haupthandelsnamens erforderlich. Es ist nur eine Bezeichnung möglich. Weitere Handelsnamen können im Abschnitt «Zusätzliche Handelsnamen» erfasst werden.
Wo finde ich die Information? Produktetikett und SDB, Abschnitt 1.
Wie trage ich es ein? Einzeiliges Texteingabefeld — geben Sie genau einen Handelsnamen ein.
Zusätzliche Handelsnamen
- Status: Freiwillig
- Öffentlich: Ja
Was ist das? Hier erfassen Sie zusätzliche Handelsnamen, die in derselben Meldung zusammengefasst werden sollen, namentlich:
- Übersetzungen des Haupthandelsnamens in die Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch)
- Weitere Handelsnamen desselben Produkts (gleiche Zusammensetzung, gleiche Einstufung und Kennzeichnung usw.)
- Gleiche Zubereitungen, die unterschiedliche Farbmittel oder Duftstoffe enthalten, siehe 5. Welche Angaben zu den Stoffen und Zubereitungen müssen gemacht werden?
Wo finde ich die Information? Produktetiketten der jeweiligen Sprachversionen bzw. SDB, Abschnitt 1.
Wie trage ich es ein? Unlimitierte Anzahl Einträge möglich. In der Eingabemaske gilt: eine Zeile = ein Namenseintrag.
EAN-Nummer / Artikelnummer / Primärschlüssel
- Status: Freiwillig
- Öffentlich: Nein
Was ist das? Diese Angaben ermöglichen der Meldefirma, ihre Produkte im RPC mit firmeninternen Nummern zu versehen und damit die Suche und Identifikation zu erleichtern bzw. eine interne Zuweisung vorzunehmen. Der Primärschlüssel kann zudem zur Identifikation einer Meldung beim Einsatz des Massenmeldetools (MMT, [Link folgt]) verwendet werden.
Wo finde ich die Information? Firmeninterne Produktsysteme (ERP, Lagerverwaltung usw.).
Wie trage ich es ein? Mehrfacheingaben möglich. In der Eingabemaske gilt: eine Zeile = ein Eintrag.
Inhaltsverzeichnis
📌 MERKEN Alle Änderungen der Angaben (gemäss Art. 49 und 50 ChemV) müssen innerhalb von 3 Monaten gemeldet werden.
🔗 NÜTZLICHE LINKS
5. Welche Angaben zu den Stoffen und Zubereitungen müssen gemacht werden? Vergleich UFI–Handelsname–SDB (Bild/Erklärung) — [Link folgt] Produktduplikation — [Link folgt] Massenmeldetool (MMT) — [Link folgt]