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Veröffentlicht am 7. Juli 2026

Schritt 3 — Eigneschaften

In diesem Schritt halten Sie fest, an wen Ihre Zubereitung abgegeben wird, in welcher physikalischen Form sie vorliegt und ob besondere technische Merkmale wie Nanomaterial vorliegen. Der erste Block ist schnell auszufüllen, der zweite erfordert etwas mehr Fachwissen.

Verwenderkategorien

  • Status: Pflichtfeld (mindestens eine Kategorie muss ausgewählt werden; beide sind möglich)
  • Öffentlich: Ja

Was ist das? Hier legen Sie fest, welcher Kategorie bzw. welchen Kategorien von Verwenderinnen Ihre Zubereitung zugänglich gemacht wird:

  • Private Verwenderin: jede natürliche Person, die Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände zu Nichterwerbszwecken bezieht oder verwendet.
  • Berufliche Verwenderin: jede natürliche oder juristische Person, die Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände in der Schweiz bezieht, um sie zu Erwerbszwecken zu verwenden. Als berufliche Verwenderin gilt auch: jede natürliche oder juristische Person, die Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände in der Schweiz bezieht, um sie im Rahmen einer Ausbildung oder zu Forschungszwecken zu verwenden; jede juristische Person, die Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände in der Schweiz bezieht, um sie im Rahmen einer gemeinnützigen Tätigkeit zu verwenden.

Wo finde ich die Information? SDB, Abschnitt 1, sowie Kenntnis des eigenen Vertriebskanals bzw. der Zielgruppe.

Wie trage ich es ein? Die Verwenderkategorien können einzeln oder zusammen markiert werden.

Aggregatszustand / Art der Formulierung

  • Status: Pflichtfeld
  • Öffentlich: Ja

Was ist das? Physikalische Form der in Verkehr gebrachten Zubereitung (z. B. flüssig, Pulver, Granulat usw.).

Wo finde ich die Information? Produktetikett bzw. eigene Produktkenntnis. SDB, Abschnitt 9.

Wie trage ich es ein? Es kann nur ein Aggregatszustand ausgewählt werden.

Typ

  • Status: Pflichtfeld (Standardwert: Normale Meldung)
  • Öffentlich: Ja, jedoch nur bei den Typen «Normale Meldung» und «Kit»

Was ist das? Es kann nur ein Typ ausgewählt werden:

  • Normale Meldung: Herkömmliche Zubereitung nach Definition im Chemikaliengesetz — Gemenge, Gemische und Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen.
  • Komponente eines Kits: In der Regel mehrere einzelne und zusammengehörige Teilkomponenten/-gemische, die nach vorgegebener Anwendung (z. B. Mischen) das finale Kit bilden.
  • Kit: Zubereitung, bei welcher alle Komponenten, aus denen das Endprodukt durch den Anwender in-situ hergestellt wird, in einem Paket (Kit) zusammengestellt sind (z. B. 2-Komponentenkleber).

Wo finde ich die Information? Produktkonzept / Verpackungseinheit.

Wie trage ich es ein? Der Standardwert «Normale Meldung» ist vorausgewählt. Ändern Sie den Typ nur, wenn es sich um eine Komponente eines Kits oder ein Kit handelt.

Deskriptoren

  • Status: Freiwillig
  • Öffentlich: Nein

Was ist das? Nanomaterial ist gezielt hergestelltes Material; es enthält Primärpartikel mit Aussenmassen zwischen 1 und 100 Nanometern.

Wo finde ich die Information? SDB, Abschnitt 3, falls vorhanden. Bei Unsicherheiten kann der chemische Hersteller zuverlässig Auskunft geben.

Wie trage ich es ein? Wählen Sie «Ja», wenn die Zubereitung Nanomaterialien enthält (siehe Unterscheidung unten), andernfalls «Nein».

📌 MERKEN Alle Änderungen der Angaben (gemäss Art. 49 und 50 ChemV) müssen innerhalb von 3 Monaten gemeldet werden.

🔗 NÜTZLICHE LINKS

4. Welche Stoffe und Zubereitungen müssen gemeldet werden? Produktstatus

7. Juli 2026

Schritt 2 — Produktidentifikatoren

In diesem Schritt erfassen Sie die Namen, unter denen Ihr Produkt vermarktet wird, sowie optional firmeninterne Nummern zur leichteren Identifikation. Der Handelsname ist dabei das zentrale Feld: Er muss exakt mit Etikett und Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen.