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Veröffentlicht am 14. Februar 2025

Zulassungsverfahren ZN für in-situ erzeugte Wirkstoffe

Zulassung ZN für In-situ-Systeme

In-situ erzeugte Wirkstoffe sowie ihre Vorläufer gelten als Biozidprodukte und unterliegen der Zulassungspflicht.

Typ 1: In-situ System aus mindestens einem Vorläufer OHNE Gerät

Zu diesem In-situ System wird kein Gerät zur Erzeugung benötigt. Es wird mindestens ein Vorläufer als Biozidprodukt in Verkehr gebracht.

Typ 2: In-situ System aus mindestens einem Vorläufer MIT Gerät

Zu diesem In-situ System wird ein Gerät zur Erzeugung benötigt. Es wird mindestens ein Vorläufer als Biozidprodukt in Verkehr gebracht.

Typ 3: In-situ System mit einem Katalysator und anschl. Aktivierung (Free Radicals)

Beschichtung oder Gemisch, das einen Katalysator enthält und den Wirkstoff «freie Radikale, die aus Umgebungsluft und Wasser in situ erzeugt werden», in situ freisetzt.

Typ 4: In-situ System aus mindestens einem Vorläufer und/oder einem Gerät um in situ Wirkstoffe zu generieren. Der Vorläufer wird nicht zu bioziden Zwecken vermarktet

System, bei dem kein Vorläufer vermarktet wird und/oder ein Gerät erforderlich ist, um Wirkstoffe in situ herzustellen.