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Veröffentlicht am 8. Mai 2019

Pflichten Herstellerinnen von Chemikalien

Das Inverkehrbringen von chemischen Produkten erfolgt in Selbstkontrolle der Herstellerin und damit in deren Verantwortung. Für bestimmte chemische Produkte gilt jedoch eine Melde-, Anmelde- oder eine Zulassungspflicht.