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Veröffentlicht am 8. Mai 2019

Pflichten Herstellerinnen von Chemikalien

Das Inverkehrbringen von chemischen Produkten erfolgt in Selbstkontrolle der Herstellerin und damit in deren Verantwortung. Für bestimmte chemische Produkte gilt jedoch eine Melde-, Anmelde- oder eine Zulassungspflicht.

Die meisten chemischen Produkte können ohne vorgängige behördliche Genehmigung in eigener Verantwortung der betreffenden Herstellerin (Herstellerin im juristischen Sinn, also auch Importeurinnen und bestimmte Händlerinnen; Definition Herstellerin) in Verkehr gebracht werden. Dazu muss eine Selbstkontrolle durchgeführt werden. Dabei muss auch geprüft werden, ob