Zulassungen nach dem europäisch harmonisierten Verfahren

Konsultieren Sie bitte die jeweilige Internetseite für die spezifischen Anforderungen an die verschiedenen Zulassungsarten.

Gesuch um Zulassung ZL

Ein Biozidprodukt, das nur genehmigte Wirkstoffe der Listen nach Anhang 1 oder/und 2 der VBP enthält, kann durch eine Erstzulassung in der Schweiz (Zulassung ZL) oder einem anderen EU oder EFTA Mitgliedsstaat zugelassen werden.

Gesuch um zeitlich parallele Anerkennung einer Zulassung eines EU-Mitgliedstaates

Ein Biozidprodukt, für das in einem EU- oder EFTA Mitgliedstaat eine Erstzulassung beantragt wurde, kann gleichzeitig in der Schweiz parallel anerkannt werden.

Gesuch um zeitlich nachfolgende Anerkennung einer Zulassung eines EU-Mitgliedstaates

Ein Biozidprodukt, das in einem EU- oder EFTA Mitgliedstaat zugelassen ist, kann nachträglich in der Schweiz anerkannt werden.

Gesuch um vereinfachte Zulassung

Ein Biozidprodukt, das nur genehmigte Wirkstoffe der Liste nach Anhang I der VBP enthält und die Bedingungen nach Art. 11h VBP erfüllt, kann vereinfacht zugelassen werden.

Gesuch um Unionszulassung

Die europäische Biozidprodukteregulierung (BPR) ermöglicht es mit dem neuen Verfahren der Unions­zulassung, dass ein Biozidprodukt für den gesamten EWR-Markt (plus Schweiz) zugelassen werden kann, ohne dass in den einzelnen Staaten ein Gesuch um nationale Zulassung bzw. Anerkennung gestellt werden muss.

Zulassung für den Parallelhandel

Ein Biozidprodukt, welches eine Zulassung in einem EU-Mitgliedstaat hat und identisch mit einem in der Schweiz schon zugelassenen Biozidprodukt ist, kann eine Bewilligung für den Parallelhandel erhalten.

Gesuch um Zulassung von gleichen Produkten

Biozidprodukte, die mit einem bereits zugelassenen Produkt oder einer Produktfamilie identisch sind, können als gleiche Biozidprodukte zugelassen werden.

Zulassung einer Biozidproduktefamilie

Eine Zulassung als Biozidproduktefamilie ist unter gewissen Bedingungen flexibler und ermöglicht, dass mehrere Produkte durch eine einzige Zulassung auf den Markt gebracht werden können.

Änderung bestehender Zulassungen

Das administrative Verfahren zur Änderung einer bestehenden Zulassung ergibt sich aus der nach Art der Änderung. Es wird zwischen verwaltungstechnischer, geringfügiger und wesentlicher Änderung unterschieden.

Verlängerung bestehender Zulassungen

Das Verlängerungsgesuch muss mind. 550 Tage vor Ablauf der Gültigkeit der Erstzulassung über R4BP bei der nationalen Behörde eingereicht werden, die bereits das Erstgesuch beurteilt hat.

Letzte Änderung 05.12.2022

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