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Schweiz ist beurteilende Behörde

Hier finden Sie Informationen zu Gesuchen nach dem EU-harmonisierten Verfahren, bei denen die Schweiz beurteilende Behörde ist (Gesuche um Nationale Zulassung ZL, Gesuche um Vereinfachte Zulassung, Gesuche um Unionszulassung und neue Wirkstoffe).

Die Anmeldestelle Chemikalien entscheidet zweimal jährlich (April/Oktober), welche Gesuche beurteilt werden können. Interessierte Firmen müssen sich vorgängig mit der Anmeldestelle in Verbindung setzen und eine Vollständigkeitsliste ausfüllen. Wir bitten um frühzeitige Kontaktaufnahme (> 1 Jahr vor geplanter Gesuchseinreichung). Nach einem positiven Entscheid und einer Anzahlung von 20% der Gesuchsgebühr beginnen die Vorbereitungen für das Pre-Submission-Meeting.

Zulassung ZL

Auf den folgenden Seiten finden Sie relevante Informationen zu den verschiedenen Verfahren im Zusammenhang mit den Zulassungen ZL.

Unionszulassung

Auf den folgenden Seiten finden Sie relevante Informationen zu den verschiedenen Verfahren im Zusammenhang mit Unionszulassungen.

vereinfachte Zulasssung

Auf den folgenden Seiten finden Sie relevante Informationen zu den verschiedenen Verfahren im Zusammenhang mit der vereinfachten Zulassung.

Gesuch um Genehmigung eines (neuen) Wirkstoffs

Die Schweizer Behörden können auch die Rolle als Bewertungsbehörde für einen neuen bioziden Wirkstoffes übernehmen.