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Veröffentlicht am 22. Mai 2025

Unionszulassung

Auf den folgenden Seiten finden Sie relevante Informationen zu den verschiedenen Verfahren im Zusammenhang mit Unionszulassungen.

Gesuch um Unionszulassung

Die europäische Biozidprodukteregulierung (BPR)1 ermöglicht es mit dem neuen Verfahren der Unions­zulassung, dass ein Biozidprodukt für den gesamten EWR-Markt (plus Schweiz)2 zugelassen werden kann, ohne dass in den einzelnen Staaten ein Gesuch um nationale Zulassung bzw. Anerkennung gestellt werden muss.

Änderung bestehender Zulassungen

Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Informationen zu Gesuchen um Änderung von bestehenden Zulassungen nach europ. harmonisiertem Verfahren.

Verlängerung bestehender nationaler Zulassungen

Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Informationen zur Verlängerung von bestehenden Zulassungen nach europ. harmonisiertem Verfahren.

Biozidproduktefamilie

Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Informationen zur Biozidproduktefamilie.