Unionszulassung
Auf den folgenden Seiten finden Sie relevante Informationen zu den verschiedenen Verfahren im Zusammenhang mit Unionszulassungen.
Gesuch um Unionszulassung
Die europäische Biozidprodukteregulierung (BPR)1 ermöglicht es mit dem neuen Verfahren der Unionszulassung, dass ein Biozidprodukt für den gesamten EWR-Markt (plus Schweiz)2 zugelassen werden kann, ohne dass in den einzelnen Staaten ein Gesuch um nationale Zulassung bzw. Anerkennung gestellt werden muss.
Änderung bestehender Zulassungen
Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Informationen zu Gesuchen um Änderung von bestehenden Zulassungen nach europ. harmonisiertem Verfahren.
Verlängerung bestehender nationaler Zulassungen
Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Informationen zur Verlängerung von bestehenden Zulassungen nach europ. harmonisiertem Verfahren.
Biozidproduktefamilie
Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Informationen zur Biozidproduktefamilie.