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Veröffentlicht am 22. Mai 2025

Unionszulassung

Auf den folgenden Seiten finden Sie relevante Informationen zu den verschiedenen Verfahren im Zusammenhang mit Unionszulassungen.

Gesuch um Unionszulassung

Die europäische Biozidprodukteregulierung (BPR)1 ermöglicht es mit dem neuen Verfahren der Unions­zulassung, dass ein Biozidprodukt für den gesamten EWR-Markt (plus Schweiz)2 zugelassen werden kann, ohne dass in den einzelnen Staaten ein Gesuch um nationale Zulassung bzw. Anerkennung gestellt werden muss.

Änderung bestehender Zulassungen

Das administrative Verfahren zur Änderung einer bestehenden Zulassung ergibt sich aus der Art der Änderung. Es wird zwischen verwaltungstechnischer, geringfügiger und wesentlicher Änderung unterschieden.

Verlängerung bestehender nationaler Zulassungen

Für ein Biozidprodukt, welches eine Zulassung nach Europäisch harmonisiertem Verfahren hat, kann durch ein entsprechendes Gesuch die Geltungsdauer verlängert werden.

Biozidproduktefamilie

Eine Zulassung als Biozidproduktefamilie ermöglicht, dass mehrere Produkte durch eine einzige Zulassung auf den Markt gebracht werden können.