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Veröffentlicht am 22. Mai 2025

vereinfachte Zulasssung

Auf den folgenden Seiten finden Sie relevante Informationen zu den verschiedenen Verfahren im Zusammenhang mit der vereinfachten Zulassung.

Gesuch um vereinfachte Zulassung

Ein Biozidprodukt, welches nur genehmigte Wirkstoffe der Liste nach Anhang I der VBP enthält und die Bedingungen nach Art. 11h VBP erfüllt, kann vereinfacht zugelassen werden.

Änderung bestehender Zulassungen

Das administrative Verfahren zur Änderung einer bestehenden Zulassung ergibt sich aus der Art der Änderung. Es wird zwischen verwaltungstechnischer, geringfügiger und wesentlicher Änderung unterschieden.

Verlängerung bestehender nationaler Zulassungen

Für ein Biozidprodukt, welches eine Zulassung nach Europäisch harmonisiertem Verfahren hat, kann durch ein entsprechendes Gesuch die Geltungsdauer verlängert werden.

Biozidproduktefamilie

Eine Zulassung als Biozidproduktefamilie ermöglicht, dass mehrere Produkte durch eine einzige Zulassung auf den Markt gebracht werden können.