vereinfachte Zulasssung
Auf den folgenden Seiten finden Sie relevante Informationen zu den verschiedenen Verfahren im Zusammenhang mit der vereinfachten Zulassung.
Gesuch um vereinfachte Zulassung
Ein Biozidprodukt, welches nur genehmigte Wirkstoffe der Liste nach Anhang I der VBP enthält und die Bedingungen nach Art. 11h VBP erfüllt, kann vereinfacht zugelassen werden.
Änderung bestehender Zulassungen
Das administrative Verfahren zur Änderung einer bestehenden Zulassung ergibt sich aus der Art der Änderung. Es wird zwischen verwaltungstechnischer, geringfügiger und wesentlicher Änderung unterschieden.
Verlängerung bestehender nationaler Zulassungen
Für ein Biozidprodukt, welches eine Zulassung nach Europäisch harmonisiertem Verfahren hat, kann durch ein entsprechendes Gesuch die Geltungsdauer verlängert werden.
Biozidproduktefamilie
Eine Zulassung als Biozidproduktefamilie ermöglicht, dass mehrere Produkte durch eine einzige Zulassung auf den Markt gebracht werden können.