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Veröffentlicht am 2. Oktober 2024

Durch Urheberschaft geschützte Informationen teilen oder ersetzen

Das Teilen von durch Urheberschaft geschützten vertraulichen Informationen ist eine Option. Werden keine Urheberschaften geteilt, sieht nur Derjenige die vertraulichen Informationen, welcher diese eingegeben hat. Auch ein Hauptbenutzer sieht nur diejenigen vertraulichen Informationen, die er entweder selbst eingegeben hat oder die mit ihm geteilt wurden.
Unter Dokumente am Ende dieser Seite finden Sie FAQ's sowie Ansichtsbeispiele zum Teilen der durch Urheberschaft geschützten vertraulichen Informationen.

Durch Urheberschaft geschützte Informationen teilen

Vertrauliche Informationen (Urheberschaft (admin.ch)) können durch den Urheber mit weiteren Benutzerkonten derselben Meldefirma geteilt werden. Diese Benutzerkonten werden zu gleichberechtigten Urhebern.
Somit dient die Funktion in erster Linie der Verbesserung der Datenqualität im Produkteregister Chemikalien (RPC), erleichtert die Zusammenarbeit innerhalb einer Meldefirma und verringert das Risiko von Datenverlusten bei Austritten von Mitarbeitenden.

Nur als Urheber der vertraulichen Informationen, was auch Benutzerkonten, mit denen Sie eine Urheberschaft teilen, einschliesst, finden Sie bei jedem Meldetyp (Zubereitungen, Biozide, Stoffe etc.) den Abschnitt «Urheberschaft». Sie haben darin die Möglichkeit, Ihre drei Urheberschaften, namentlich

  • die Zusammensetzung
  • bei umweltgefährlichen Stoffen und Zubereitungen: die voraussichtliche jährlich in Verkehr gebrachte Menge
  • und die Informationen zu Nanomaterialien

mit einem oder mehreren für dieselbe Meldefirma autorisierten Benutzerkonto(s) zu teilen (siehe Bild).

Als Urheber bestimmen Sie, welche dieser vertraulichen Informationen Sie mit wem teilen möchten, z. B. nur die Zusammensetzung oder die Zusammensetzung und Nanomaterial etc. Sie sind aber nicht verpflichtet, etwas zu teilen.

Für das Teilen der vertraulichen Informationen (Urheberschaft) stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen (Mehrfachauswahl möglich):

Ergänzende Informationen zu den Benutzerrollen finden Sie hier: Benutzerrollen (admin.ch)

Wichtig
Da alle Benutzerkonten, mit denen eine Urheberschaft geteilt wird, ebenfalls in der Lage sind, den Zugriff zu verwalten, ist Vorsicht geboten! Es liegt in der Verantwortung des Urhebers, die berechtigten Benutzerkonten mit der gebotenen Sorgfalt zu berechtigen.

Die Anmeldestelle Chemikalien übernimmt keine Haftung für die versehentliche Weitergabe vertraulicher Informationen durch einen der Urheber.

Sollten versehentlich alle Urheberschaften entzogen werden, so bleibt immer dasjenige Benutzerkonto, das der Urheber war bzw. die letzte Änderung angebracht hat, als Urheber bestehen (d.h. das aufgeführte Benutzerkonto unter «Zuletzt geändert von»).

Durch Urheberschaft geschützte Informationen ersetzen

Bei vertraulichen Informationen, die veraltet sind und einen generischen Urheber* besitzen muss die entsprechende Urheberschaft durch Neueingabe an ein Benutzerkonto der Meldefirma gebunden werden.
Das Ersetzen kann nur durch Hauptbenutzer und Unterbenutzer intern derselben Meldefirma erfolgen.

*Entspricht keinem autorisierten Benutzerkonto der Meldefirma. Die Urheberschaften liegen in diesen Fällen immer beim BAG (z.B. Technical User-bag-ws-private-prod)

Das bedeutet im Klartext, dass zum Beispiel beim Ersetzen einer Zusammensetzung die Bestehende nie offengelegt wird, sondern gelöscht und anschliessend die leere Maske der Rubrik Zusammensetzung zur Eingabe einer neuen Zusammensetzung freigegeben wird.