Aufgrund der Datenschutzanforderungen basiert das Produkteregister Chemikalien (RPC) und damit verbunden jeder Meldetyp (Zubereitungen, Biozide, Stoffe etc.) auf dem Prinzip der Urheberschaft:
Lediglich die vertraulichen Informationen, d.h.
- die Zusammensetzung
- bei umweltgefährlichen Stoffen und Zubereitungen: die voraussichtliche jährlich in Verkehr gebrachte Menge
- Informationen zu Nanomaterialien
werden demjenigen Benutzerkonto angeeignet, welches diese eingegeben hat (Urheberschaft). Bei hochgeladenen Dokumenten kann der Zugriff je nach Auswahl eingeschränkt werden.
Die vertraulichen Informationen der Urheberschaft können zunächst nur von dem Benutzerkonto (Urheber) eingesehen werden, das die Informationen eingegeben hat. Die Urheberschaft kann im Anschluss entweder
- vom Urheber mit Benutzerkonten derselben Meldefirma geteilt werden (Durch Urheberschaft geschützte Informationen teilen oder ersetzen (admin.ch))
- von Hauptbenutzern und Unterbenutzern intern derselben Meldefirma ersetzt werden. Dabei werden die hinterlegten Daten nicht offengelegt, sondern zur Neueingabe gelöscht (Durch Urheberschaft geschützte Informationen teilen oder ersetzen (admin.ch))
Wichtig: Die Hauptbenutzer der Meldefirma sind nicht automatisch berechtigt, auf alle Urheberschaften zuzugreifen! (LINK Rollen)
Sämtliche nicht-vertraulichen Informationen können von den Haupt- und Unterbenutzern intern derselben Meldefirma im RPC eingesehen und bearbeitet werden.