Mitteilen von später auf den Markt gebrachten Biozidprodukten
Verfahren für das Mitteilen von später auf den Markt gebrachten Biozidprodukten einer bereits zugelassenen Biozidproduktefamilie ZN.
Voraussetzungen:
- Eine Zulassung ZN einer Biozidproduktefamilie wurde bereits erteilt
- Das betreffende Biozidprodukt war noch nicht Bestandteil der bereits erfolgten Prüfung und Zulassung
- Das betreffende Biozidprodukt kann aufgrund der Produktart, Verwendung, Risikopotential, Darreichung und Zusammensetzung einer bereits existierenden Subfamilie zugeteilt werden
- Die Zusammensetzung liegt innerhalb der definierten Abweichung der bereits zugelassenen Biozidproduktefamilie und -subfamilie
- Sie benötigen ein Benutzerkonto um Produkte der 3ten Informationsstufe im Produkteregister Chemikalien zu erfassen:
Hilfsmittel:
- Wegleitung elektronische Gesuchstellung
- CA-July19-Doc.4.2- Final - Guidance note on BPF concept_rev2.docx
Verfahren:
Grundsätzliches:
- Ein Gesuch wird online über www.rpc.admin.ch eingereicht
- Für die Onlinemeldung ist ein Benutzerkonto notwendig Benutzerkonten (Allg.)
- Die Mitteilung hat spätestens 30 Tage vor dem geplanten Inverkehrbringen zu erfolgen
- Die Mitteilung gilt erst dann als übermittelt, wenn die Anmeldestelle nach dem elektronischen Einreichen des Datensatzes zusätzlich per E-Mail avisiert wurde
- Es fallen nach Abschluss oder bei Verfall des Verfahrens Gebühren an
Datensatz erfassen:
- Duplizieren Sie den Datensatz eines bestehenden Produktes der betreffenden Subfamilie,
- Passen Sie die relevanten Elemente des Duplikats an (z.B. Handelsname),
- Unter der Rubrik «Verwendungszweck» dürfen Sie keine Elemente hinzufügen, ansonsten ist das Produkt nicht identisch. Sie dürfen jedoch Elemente entfernen und das Produkt mit geringeren Verwendungszwecken in Verkehr bringen,
- Bitte nehmen Sie an der «Zusammensetzung» die Anpassungen vor. Stoffe entfernen dürfen Sie nur diejenigen für welche zuvor eine untere Konzentrationsgrenze 0 % deklariert wurde. Stoffe hinzufügen dürfen Sie nur diejenigen welche zuvor für die Subfamilie entsprechend deklariert wurden
Zu jedem mitgeteilten Produkt sind folgende Unterlagen beizubringen und unter der Rubrik «Dokumente» im jeweiligen Datensatz hochzuladen
- a. Schweizerischer Etikettenentwurf inkl. Wirksamkeitsanpreisung und Gebrauchsanweisung in mindestens einer Amtssprache. Die Beantragten Produktarten müssen darauf bereits aufgeführt sein resp. sich aus der Anpreisung oder Gebrauchsanweisung ergeben
- b. Technisches Merkblatt oder eine Gebrauchsanweisung
- c. Schweizerisches Sicherheitsdatenblatt oder ein EU-Sicherheitsdatenblatt mit CH-Deckblatt (falls notwendig nach Art. 19 ChemV) Sicherheitsdatenblatt (SDB);
- d. Das aktualisierte Formular «Information zur Biozidproduktefamilie»
- e. Formular «Nachträgliche Mitteilung BPF»
Zulassungsnummer:
Das Mitgeteilte Biozidprodukt erhält eine eigene Zulassungsnummer. Die Mitteilerin bestimmt diese, unter Vorbehalt, selber nach folgendem Schema:
Die Zulassungsnummern für die Biozidproduktefamilie und ihre Subfamilien bleiben unverändert. Die Zulassungsnummern der Subfamilien werden fortlaufend vergeben. Zum besseren Verständnis, hier ein Beispiel: Die Zulassungsnummer für die Produktfamilie lautet CHZN1000. Die Zulassungsnummer für die Subfamilie 1 lautet CHZN1000.01, jenes der Subfamilie 2 CHZN1000.02 etc.. Falls bereits zwei Biozidprodukte derselben Subfamilie 1 zugelassen sind, werden sie als CHZN1000.01.01 und CHZN1000.01.02 bezeichnet.
Wenn die Zulassungsinhaberin beabsichtigt, ein drittes Biozidprodukt derselben Subfamilie 1 durch eine Mitteilung auf den Markt zu bringen, erhält dieses Produkt die Zulassungsnummer CHZN1000.01.03. Die letzten beiden Ziffern, «03», entsprechen der Zulassungsendnummer, die von der Zulassungsinhaberin festgelegt werden muss.
Mitteilung einreichen:
Nachdem Sie alle Daten erfasst, und die notwendigen Dokumente hochgeladen haben, bitte alle Datensätze im RPC einreichen. Anschliessend bitten wir Sie uns per E-Mail zu avisieren
- Email an cheminfo@bag.admin.ch
- Betreff: Name der Familie, Mitteilung für Biozidproduktefamilie ZN
- Begleittext:
- Mitteilung für Biozidproduktefamilie ZN
- Name und Zulassungsnummer (Stamm) der bereits zugelassenen Biozidproduktefamilie
- CPID’s der Mitgeteilten Produkte
- Kontaktangaben
Gebühren:
- CHF 150.-
- Pro Nachforderung: CHF 50.-
- In Einzelfällen (z.B. Abklärungen mit anderen Behörden oder vertieftes Akten- oder Literaturstudium) kann auch eine Verrechnung nach Aufwand erfolgen
Die Fakturierung erfolgt in der Regel nach Abschluss des Verfahrens und erfolgt ausschliesslich gegenüber der designierten Zulassungsinhaberin.