Veröffentlicht am 12. Oktober 2023
Übertragungen und Mutationen
Bei Übertragungen und Mutationen im Produkteregister Chemikalien (RPC) sind folgende Prozesse zu befolgen und die erforderlichen Dokumente einzureichen:
- Je ein offizielles Schreiben als PDF-Anhang per E-Mail (cheminfo@bag.admin.ch), in welchem die «alte» Melderin die Abgabe bekundet und die «neue» Melderin die Übernahme bestätigt, unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person für jede Melderin gemäss Schweizer Handelsregister.
- Falls bestehende (CH-Login/AGOV) Benutzerkonten der alten Melderin auch bei der neuen Melderin Zugriff haben sollen, kann der Zugriff für die neue Melderin mit der gewünschten Benutzerrolle durch den jeweiligen Benutzer selbst beantragt werden (siehe Anleitung: Zugriffsantrag für eine weitere Firma stellen). Vertrauliche Informationen bleiben so bei den ursprünglichen Urhebern.
- Falls bestehende (CH-Login/AGOV) Benutzerkonten der alten Melderin bei der neuen Melderin keinen Zugriff haben sollen, kann eine Urheberschaftsübertragung beantragt werden auf ein Benutzerkonto der neuen Melderin (siehe Urheberschaftsübertragungen von einem (CH-Login/AGOV) Benutzerkonto auf ein Anderes"). Die neue Melderin erstellt, falls noch nicht vorhanden, ein (CH-Login/AGOV) Benutzerkonto im Produkteregister Chemikalien mit der Rolle als Hauptbenutzer (Kontoeröffnung inkl. Zugriffsantrag auf eine Meldefirma)
- Auszug der zu übertragenden Meldungen im Excel-Format mit CPID-Nummer und Produktname senden an cheminfo@bag.admin.ch (Siehe Anleitung "Download Excel-Liste aller Produkte der eigenen Firma").
- Übertragungen von Zubereitungen und Altstoffen sind gebührenfrei.
- Die Bearbeitungsdauer nach Erhalt aller relevanten Unterlagen beläuft sich auf mindestens 1 Monat.
- Von jeder Melderin (bestehende und designierte Zulassungsinhaberin), je ein Bestätigungsschreiben im Original per Post (Kontakt) mit eigener Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person gemäss Handelsregister (evtl. Kollektivunterschrift zu zweien oder dreien) und wo vorhanden Stempel. Als Alternative dazu, Unterschrieben von der Hauptbenutzerin aus dem Produkteregister Chemikalien, sofern diese von der gleichen Organisation stammt.
- Falls bestehende Benutzerkonten der alten Melderin auch bei der neuen Melderin Zugriff haben sollen, kann der Zugriff für die neue Melderin mit der gewünschten Benutzerrolle durch den jeweiligen Benutzer selbst beantragt werden (siehe Anleitung weiteren Firmenzugriff beantragen). Vertrauliche Informationen bleiben so bei den ursprünglichen Urhebern.
- Falls bestehende Benutzerkonten der alten Melderin bei der neuen Melderin keinen Zugriff haben sollen, kann eine Urheberschaftsübertragung beantragt werden auf ein Benutzerkonto der neuen Melderin (siehe Abschnitt "Urheberschaftsübertragungen von einem (CH-Login/AGOV) Benutzerkonto auf ein Anderes")
- Wir akzeptieren auch eine qualifizierte rechtsgültige elektronische Unterschrift (SwissID) und dass uns in diesem Falle das/die Dokument(e) per E-Mail zugesandt werden.
- Die übernehmende Partei bestätigt die Übernahme der anfallenden Gebühren.
- Die übernehmende Partei erstellt, falls noch nicht vorhanden, ein (CH-Login/AGOV) Benutzerkonto im Produkteregister Chemikalien mit der Rolle als Hauptbenutzer (Kontoeröffnung inkl. Zugriffsantrag auf eine Meldefirma)
- Auszug der zu übertragenden Biozidprodukte ZN/ZB im Excel-Format mit CPID-Nummer, Zulassungsnummer und Produktname senden an cheminfo@bag.admin.ch (siehe Anleitung «Download Excel-Liste aller Produkte der eigenen Firma»)
- Übertragungen von Biozidprodukten sind gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen pro Biozidprodukt CHF 150.- (1-4 Produkte), bzw. CHF 500.- für 5 Produkte sowie CHF 20.- für jedes weitere Produkt (Sammelverfügung).
- Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 60 Tagen zu rechnen
Fall A: Selbständige (CH-Login/AGOV) Benutzerkontoübertragung an Nachfolger/in
Wenn Sie Ihr bestehendes (CH-Login/AGOV) Benutzerkonto nicht mehr benötigen, weil Sie beispielsweise die Meldefirma verlassen, gibt es die Möglichkeit, Ihr (CH-Login/AGOV) Benutzerkonto selbständig auf eine/n Nachfolger/in zu übertragen: CH-Login/AGOV: Mutation des Benutzerkontos
Fall B: Selbständiges Teilen der Urheberschaft
Voraussetzungen:
- Weniger als 25 Urheberschaftsübertragungen
- Autorisiertes (CH-Login/AGOV) Benutzerkonto bei derselben Melderin wie der aktuelle Urheber
Anleitung: Durch Urheberschaft geschützte Informationen teilen oder ersetzen.
Falls C: Beantragung Urheberschaftsübertragungen
Voraussetzungen:
- Mehr als 25 Urheberschaftsübertragungen und/oder Kontoinhaber der aktuellen Urheberschaften nicht mehr verfügbar und/oder andere Meldefirma als der ursprüngliche Urheber (nach Produktübertragung von einer Melderin zu einer anderen Melderin)
- Autorisiertes Benutzerkonto bei der verantwortlichen Melderin
Benötigte Unterlagen für die Urheberschaftsübertragungen
- Ein offizielles Schreiben unterschrieben vom Kontoinhabers/der Kontoinhaberin bzw. einer unterschriftsberechtigten Person (Zefix) bei der die Person angestellt war, inkl. Angabe auf welches «neue» Konto (CH-Login/AGOV Nummer) die Übertragung der Urheberschaften erfolgen soll. Senden Sie dieses Schreiben als PDF-Anhang an cheminfo@bag.admin.ch Wir behalten uns vor dieses offizielle Schreiben zusätzlich per Briefpost anzufordern.
- Auszug im Excel-Format aller zu übertragenden Urheberschaften mit CPID-Nummer, Produktname, Vor- und Nachname vom aktuellen Urheber und CH-Login/AGOV-Nummer senden an cheminfo@bag.admin.ch (siehe Anleitung «Download Excel-Liste aller Produkte der eigenen Firma»)
- Beachten Sie, dass für jeden einzelnen Urheber die o.a. Dokumente vorliegen müssen
- Die Bearbeitungsdauer nach Erhalt aller relevanten Unterlagen beläuft sich auf mindestens 1 Monat
Hinweis:
Beim Urheber «Technical User-bag-ws-private-prod» verhält es sich folgendermassen: Diese Daten wurden vor dem 16.04.2014 von einem Haupt-/Unterbenutzerkonto der Meldefirma oder im Auftrag von einem Mitarbeiter der Anmeldestelle Chemikalien hinterlegt, so dass nach dem Systemwechsel zum gegenwärtigen Produkteregister Chemikalien (RPC) nicht mehr mit Bestimmtheit gesagt werden konnte, wem diese Urheberschaft zugeordnet werden durfte. Die betroffenen Firmen wurden zum damaligen Zeitpunkt entsprechend informiert. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Übertragung nicht mehr möglich und die Urheberschaft kann nur durch eine entsprechende Neueingabe (gegebenenfalls auch via Massenmeldetool) wieder an ein neues/aktuelles Benutzerkonto gebunden werden.
- Hierbei handelt es sich um graumarkierte Kontaktinformationen, welche Sie im Produkteregister Chemikalien (RPC) unter Abschnitt 1 nicht selbstständig mutieren oder löschen können
- Excel-Auszug mit CPID Nummer der Produkte, bei denen die Kontaktinformationen gelöscht werden soll, senden an cheminfo@bag.admin.ch (siehe Anleitung «Download Excel-Liste aller Produkte der eigenen Firma»)
- Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf etwa 2 Wochen
- Einmaliger Import von verkehrsfähigen UFI-Codes Ihrer Produkte
- Ab mindestens 25 Codes, 1x pro Firma, danach selbständige Eingabe und Verwaltung durch Benutzer (Selbstkontrolle)
- Excel-Auszug mit CPID Nummer, Produktname und zugehörigem UFI-Code senden an cheminfo@bag.admin.ch (siehe Anleitung «Download Excel-Liste aller Produkte der eigenen Firma»)
- Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf etwa 2 Wochen
- Excel Liste mit CPID Nummer inkl. Kommentar wieso der Status geändert werden soll, senden an cheminfo@bag.admin.ch (siehe Anleitung «Download Excel-Liste aller Produkte der eigenen Firma»)
- Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf etwa 2 Wochen
- Excel-Liste mit CPID Nummer und stichhaltigem Grund der Datenlöschung (z.B. Duplikat, Fehleintrag etc.) senden an cheminfo@bag.admin.ch (siehe Anleitung «Download Excel-Liste aller Produkte der eigenen Firma»)
- Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf etwa 2 Wochen
- Ab mindestens 50 Produkten (Zubereitungen und Altstoffe) und wenn keine Nutzung eines Massenmeldetools besteht. Kleinere Mengen sind durch den Benutzer selbständig ausser Handel zu setzen
- Biozidprodukte können nur durch die Anmeldestelle ausser Handel genommen werden, da sie zulassungspflichtig sind
- Nur Produkte mit Status «qualifiziert» können ausser Handel genommen werden (Produktstatus)
- Excel-Auszug mit CPID Nummern, inklusive Datum (per sofort oder Datum in der Zukunft, da rückwirkendes Datum nicht möglich ist) all derjenigen Produkte, die ausser Handel genommen werden sollen, senden an cheminfo@bag.admin.ch (siehe Anleitung «Download Excel-Liste aller Produkte der eigenen Firma»)
- Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf etwa 2 Wochen
