Die Verordnungen werden regelmässig angepasst, um der Entwicklung des technischen Fortschritts und insbesondere des Europäischen Rechts zu folgen und so ein hohes Schutzniveau zu erhalten.
Laufende Revisionen
Änderung der Biozidprodukteverordnung (VBP)
Inkrafttreten: 1. Januar 2024
Anpassung der Anhänge 2 und 3 der Chemikalienverordnung
Inkrafttreten: 1. September 2024
Anpassung der Wirkstofflisten der Biozidprodukteverordnung
Inkrafttreten: 15. Juni 2024 und 1. September 2024
Anpassung der Wirkstofflisten der VBP
Abgeschlossene Revisionen
Texte und Erläuternde Berichte von Revisionen, die kürzlich in Kraft getreten sind:
Letzte Änderung 29.05.2024