Anerkennung
Das Verfahren der Anerkennung ermöglicht es, eine Zulassung nach dem europäisch harmonisierten Verfahren für ein Biozidprodukt in der Schweiz zuzulassen, welches von einem anderen EU- oder EFTA-Mitgliedsstaat evaluiert und zugelassen wurde.
Gesuch um Anerkennung
Das Verfahren der Anerkennung ermöglicht es einer Gesuchstellerin, eine Zulassung nach dem europäisch harmonisierten Verfahren für ein Biozidprodukt in der Schweiz zuzulassen, welches von einem anderen EU- oder EFTA-Mitgliedsstaat evaluiert und zugelassen wird oder wurde.
Änderung bestehender Zulassungen
Das administrative Verfahren zur Änderung einer bestehenden Zulassung ergibt sich aus der Art der Änderung. Es wird zwischen verwaltungstechnischer, geringfügiger und wesentlicher Änderung unterschieden.
Verlängerung bestehender nationaler Zulassungen
Für ein Biozidprodukt, welches eine Zulassung nach Europäisch harmonisiertem Verfahren hat, kann durch ein entsprechendes Gesuch die Geltungsdauer verlängert werden.
Biozidproduktefamilie
Eine Zulassung als Biozidproduktefamilie ermöglicht, dass mehrere Produkte durch eine einzige Zulassung auf den Markt gebracht werden können.