Anerkennung
Das Verfahren der Anerkennung ermöglicht es, eine Zulassung nach dem europäisch harmonisierten Verfahren für ein Biozidprodukt in der Schweiz zuzulassen, welches von einem anderen EU- oder EFTA-Mitgliedsstaat evaluiert und zugelassen wurde.
Gesuch um Anerkennung
Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Informationen zum Gesuch für die Anerkennung einer Zulassung nach europ. harmonisiertem Verfahren.
Änderung bestehender Zulassungen
Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Informationen zu Gesuchen um Änderung von bestehenden Zulassungen nach europ. harmonisiertem Verfahren.
Verlängerung bestehender nationaler Zulassungen
Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Informationen zur Verlängerung von bestehenden Zulassungen nach europ. harmonisiertem Verfahren.
Biozidproduktefamilie
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