Anerkennung einer Unionszulassung
Das Verfahren der Unionszulassung ermöglicht es, dass ein Biozidprodukt für den gesamten EWR-Markt (plus Schweiz) zugelassen werden kann, ohne dass in den einzelnen Staaten ein Gesuch gestellt werden muss.
Verfahren der Anerkennung einer Unionszulassung
Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Informationen zum Gesuch um Anerkennung einer Unionszulassung nach europ. harmonisiertem Verfahren.
Änderung bestehender Zulassungen
Das administrative Verfahren zur Änderung einer bestehenden Zulassung ergibt sich aus der Art der Änderung. Es wird zwischen verwaltungstechnischer, geringfügiger und wesentlicher Änderung unterschieden.
Verlängerung bestehender nationaler Zulassungen
Für ein Biozidprodukt, welches eine Zulassung nach Europäisch harmonisiertem Verfahren hat, kann durch ein entsprechendes Gesuch die Geltungsdauer verlängert werden.
Biozidproduktefamilie
Eine Zulassung als Biozidproduktefamilie ermöglicht, dass mehrere Produkte durch eine einzige Zulassung auf den Markt gebracht werden können.