Anerkennung einer Unionszulassung
Das Verfahren der Unionszulassung ermöglicht es, dass ein Biozidprodukt für den gesamten EWR-Markt (plus Schweiz) zugelassen werden kann, ohne dass in den einzelnen Staaten ein Gesuch gestellt werden muss.
Verfahren der Anerkennung einer Unionszulassung
Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Informationen zum Gesuch um Anerkennung einer Unionszulassung nach europ. harmonisiertem Verfahren.
Änderung bestehender Zulassungen
Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Informationen zu Gesuchen um Änderung von bestehenden Zulassungen nach europ. harmonisiertem Verfahren.
Verlängerung bestehender nationaler Zulassungen
Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Informationen zur Verlängerung von bestehenden Zulassungen nach europ. harmonisiertem Verfahren.
Biozidproduktefamilie
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