Ein alter Stoff ist ein Stoff, der nach Artikel 5 REACH registriert ist, mit Ausnahme von Stoffen, die:
1. in höheren Mengen in Verkehr gebracht werden, als sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) registriert sind, oder
2. ausschliesslich als Zwischenprodukte registriert sind, soweit sie keine Monomere sind; (Art. 2 Abs. 2 Bst. f ChemV)
Letzte Änderung 12.05.2022