Schweiz-spezifische Zulassungsbestimmungen

Hier finden Sie Erläuterungen zu Schweiz spezifischen Bestimmungen betreffend Zulassungen von Biozidprodukten. Es handelt sich z.B. um Einschränkungen gewisser Anwendungen, die sich durch nationale ergeben und daher basierend auf Artikel 12 Abs. 2 VBP (Artikel 37 BPR) von den Zulassungsbestimmungen, die in anderen EU Staaten Geltung haben, abweichen können.

 

 

Letzte Änderung 02.07.2020

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