Änderung der Chemikalienverordnung (ChemV)

CLP-Revision: Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/2865 in der Schweiz

  • Am 20.11.2024 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die revidierte Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) als Verordnung (EU) 2024/2865 veröffentlicht.
  • Als Bestandteil der „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ soll die revidierte CLP-Verordnung den Schutz für Verbraucher, Arbeitnehmer und die Umwelt erhöhen und das Funktionieren des Binnenmarktes für chemische Produkte verbessern.
  • Hierzu werden diverse Änderungen und Neuerungen bei der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Produkten eingeführt (bspw. Klassierung komplexer Stoffe MOCS, Ausgestaltung und Aktualisierung der Kennzeichnung, Online Verkauf, Offenverkauf, Digitalisierung).
  • Die Schweiz hat ihre Anforderungen zum Einstufen, Kennzeichnen und Verpacken seit 2008 auf die Anforderungen der CLP-Verordnung ausgerichtet. Durch die Harmonisierung mit sämtlichen produktbezogenen Vorschriften der CLPV werden technische Handelshemmnisse mit der EU, unserem wichtigsten Handelspartner, vermieden und es wird ein gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt.
  • Die Inhalte der CLP-Revision wurden von den zuständigen Behörden analysiert und der Handlungsbedarf für die Schweiz abgeleitet. Viele Änderungen in der revidierten CLP-Verordnung betreffen direkt produktbezogene Vorschriften zum Einstufen, Kennzeichnen und Verpacken und sollen deshalb zeitnah im Rahmen einer konsistenten Weiterführung des autonomen Nachvollzugs im Schweizerische Recht umgesetzt werden.
  • Nach derzeitiger Planung soll der Entwurf für eine Revision der Chemikalienverordnung (ChemV; SR 813.11) im Dezember 2025 in eine öffentliche Vernehmlassung gehen. Die Inkraftsetzung der revidierten ChemV ist für Februar 2027 geplant, wobei für bestimmte, neue Verpflichtungen ausreichende Übergangsfristen vorgesehen werden.
  • Offene Fragen gibt es derzeit insbesondere noch um die neuen Kennzeichnungs-anforderungen und deren Umsetzung in mehrsprachigen Ländern. Die Schweiz wird sich hier an der europäischen Praxis und den entsprechenden Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) orientieren.

Letzte Änderung 28.04.2025

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